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Urteil im Strafverfahren gegen Rupert Stadler gefallen

30 Jun 2023 | Alle Kategorien, Strafrecht - Strafverteidigung

Das Land­ge­richt Mün­chen II hat den ehe­ma­li­gen Audi-Chef Rupert Stad­ler am 27.06.2023 zu einem Jahr und neun Mona­ten Frei­heits­stra­fe, deren Voll­stre­ckung zur Bewäh­rung aus­ge­setzt wur­de, ver­ur­teilt. Die Straf­kam­mer sprach Stad­ler nach nun­mehr 171 Ver­hand­lungs­ta­gen des Betru­ges schul­dig (Urteil vom 27.06.2023, Az. W5 KLs 64 Js 22724/19). Der Pro­zess nahm einen Zeit­raum von fast drei Jah­ren in Anspruch. Dabei wur­den mehr als 190 Zeu­gen gehört und mehr als 1400 Doku­men­te in das Ver­fah­ren eingeführt.

Die bei­den Mit­an­ge­klag­ten — der frü­he­re Chef der Motor­ent­wick­lung bei Audi Wolf­gang Hatz sowie der Inge­nieur Gio­van­ni P. — erhiel­ten eben­falls Bewäh­rungs­stra­fen. Hatz wur­de von der Straf­kam­mer des Land­ge­richts zu einer Bewäh­rungs­stra­fe in Höhe von zwei Jah­ren ver­ur­teilt, P. erhielt ein Jahr und neun Mona­ten auf Bewäh­rung. Als Bewäh­rungs­auf­la­gen wur­den durch das Gericht fol­gen­de Zah­lun­gen fest­ge­setzt: Stad­ler muss 1,1 Mil­lio­nen Euro aus­glei­chen, Hatz 400.000 Euro und P. 50.000 Euro. Alle drei müs­sen auch die Kos­ten des Ver­fah­rens in Mil­lio­nen­hö­he tra­gen. Das Ver­fah­ren gegen einen vier­ten Ange­klag­ten, der als Kron­zeu­ge früh gestan­den hat­te, wur­de bereits im April 2023 gegen Zah­lung einer Geld­auf­la­ge eingestellt.

Im Ergeb­nis sind somit die ers­ten straf­recht­li­chen Urtei­le in der Auf­ar­bei­tung des Die­sel-Skan­dals getrof­fen wur­den. Die Münch­ner Staats­an­walt­schaft hat jedoch schon im Jahr 2020 Ankla­ge gegen vier wei­te­re ehe­ma­li­ge Mana­ger bei Audi erho­ben. Ob und wann die­ser Pro­zess beginnt, ist der­zeit noch offen.

Andre­as Tho­m­al­la
Rechts­an­walt | Fach­an­walt für Straf­recht
Augs­burg