Das Landgericht München II hat den ehemaligen Audi-Chef Rupert Stadler am 27.06.2023 zu einem Jahr und neun Monaten Freiheitsstrafe, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt. Die Strafkammer sprach Stadler nach nunmehr 171 Verhandlungstagen des Betruges schuldig (Urteil vom 27.06.2023, Az. W5 KLs 64 Js 22724/19). Der Prozess nahm einen Zeitraum von fast drei Jahren in Anspruch. Dabei wurden mehr als 190 Zeugen gehört und mehr als 1400 Dokumente in das Verfahren eingeführt.
Die beiden Mitangeklagten — der frühere Chef der Motorentwicklung bei Audi Wolfgang Hatz sowie der Ingenieur Giovanni P. — erhielten ebenfalls Bewährungsstrafen. Hatz wurde von der Strafkammer des Landgerichts zu einer Bewährungsstrafe in Höhe von zwei Jahren verurteilt, P. erhielt ein Jahr und neun Monaten auf Bewährung. Als Bewährungsauflagen wurden durch das Gericht folgende Zahlungen festgesetzt: Stadler muss 1,1 Millionen Euro ausgleichen, Hatz 400.000 Euro und P. 50.000 Euro. Alle drei müssen auch die Kosten des Verfahrens in Millionenhöhe tragen. Das Verfahren gegen einen vierten Angeklagten, der als Kronzeuge früh gestanden hatte, wurde bereits im April 2023 gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt.
Im Ergebnis sind somit die ersten strafrechtlichen Urteile in der Aufarbeitung des Diesel-Skandals getroffen wurden. Die Münchner Staatsanwaltschaft hat jedoch schon im Jahr 2020 Anklage gegen vier weitere ehemalige Manager bei Audi erhoben. Ob und wann dieser Prozess beginnt, ist derzeit noch offen.
Andreas Thomalla
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Strafrecht
Augsburg