Strafrecht & Verkehrsrecht

Kapi­tal­straf­recht

Sie erhal­ten eine umfas­sen­de Bera­tung und Ver­tre­tung auf dem Gebiet des Kapi­tal­straf­rechts. Dazu zäh­len in ers­ter Linie alle gegen das mensch­li­che Leben gerich­te­te Straf­ta­ten mit emp­find­lich hoher Straf­an­dro­hung, wie Mord, Tot­schlag oder Kör­per­ver­let­zung mit Todes­fol­ge. Je nach Delikt kann das Höchst­maß für vor­sätz­lich began­ge­ne Tötungs­hand­lun­gen bei lebens­lan­ger Frei­heits­stra­fe lie­gen. Von daher ist es gera­de in die­sem Bereich von enor­mer Bedeu­tung, mit einer wir­kungs­vol­len Straf­ver­tei­di­gung zu einem mög­lichst frü­hen Zeit­punkt des Ver­fah­rens zu beginnen.

Wirt­schafts­straf­recht

Als Straf­ver­tei­di­ger bin ich für Sie der ers­te Ansprech­part­ner auf dem Gebiet des Wirt­schafts­straf­rechts. Es han­delt sich hier­bei in ers­ter Linie um Straf­tat­be­stän­de, die ganz all­ge­mein gespro­chen eine Ver­bin­dung zum Wirt­schafts­le­ben auf­wei­sen. Bei­spiel­haft sei­en genannt: Betrug, Unter­schla­gung und Untreue im Unter­neh­men, Bestechung und Kor­rup­ti­on, Steu­er­straf­de­lik­te ins­be­son­de­re Steu­er­hin­ter­zie­hung, Vor­ent­hal­ten und Ver­un­treu­en von Arbeits­ent­gelt, Buch­füh­rungs- und Bilanz­de­lik­te, Insol­venz­de­lik­te, Urhe­ber­straf­de­lik­te sowie Delik­te gegen den Wettbewerb.

Ver­kehrs­straf­recht

Das Ver­kehrs­straf­recht ein­schließ­lich der Ver­kehrs­ord­nungs­wid­rig­kei­ten ist eben­so ein Schwer­punkt unse­rer Kanz­lei. Bei einer Ver­ur­tei­lung dro­hen unan­ge­neh­me Neben­fol­gen wie die Ent­zie­hung der Fahr­erlaub­nis oder die Ver­hän­gung eines Fahr­ver­bots. Gera­de wenn Sie berufs­be­dingt auf den Füh­rer­schein ange­wie­sen sind, kann die recht­li­che Bera­tung loh­nens­wert sein. Des Wei­te­ren unter­stüt­zen wir Sie auch in allen zivil­recht­li­chen Ange­le­gen­hei­ten des Ver­kehrs­rechts, die im Zusam­men­hang mit einem Ver­kehrs­un­fall und des­sen Abwick­lung auftreten.

Arbeits­straf­recht

Als fach­kun­di­ger Ansprech­part­ner ste­he ich Arbeit­ge­bern im Bereich des klas­si­schen Arbeits­straf­rechts zur Ver­fü­gung. Hier­zu zäh­len ins­be­son­de­re: Vor­ent­hal­ten und Ver­un­treu­en von Arbeits­ent­gelt, Schwarz­ar­beit, ille­ga­le Aus­län­der­be­schäf­ti­gung, ille­ga­le Arbeit­neh­mer­über­las­sung sowie Schein­selbst­stän­dig­keit. Dar­über hin­aus bera­te ich auch Arbeit­neh­mer in straf­recht­li­chen Ver­fah­ren, wie zum Bei­spiel bei Vor­wür­fen des Dieb­stahls am Arbeits­platz. Oft ent­steht dabei eine Schnitt­stel­le zum Arbeits­recht, da Straf­ta­ten im Arbeits­be­reich meist Maß­nah­men wie Abmah­nun­gen oder Kün­di­gun­gen nach sich zie­hen. Hier­bei ver­tre­te ich Sie sowohl straf- als auch arbeits­recht­lich vollumfänglich.

Betäu­bungs­mit­tel­straf­recht

Das Betäu­bungs­mit­tel­straf­recht stellt einen wei­te­ren sehr wich­ti­ge Kern­be­reich unse­rer Straf­ver­tei­di­gung dar. Das Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz (BtMG) umfasst den gene­rel­len Umgang mit Betäu­bungs­mit­teln. Unter Stra­fe gestellt wird dabei ins­be­son­de­re der uner­laub­te Besitz von und das ille­ga­le Han­del­trei­ben mit Betäu­bungs­mit­teln. Eben­falls dazu gehö­ren die neben­straf­recht­li­chen Fol­gen aus einem Ver­stoß, wie die Ent­zie­hung der Fahr­erlaub­nis. Beson­ders in Bay­ern geht die Ten­denz dahin­ge­hend, Ver­stö­ße gegen das BtMG auf­grund der ste­tig anstei­gen­den Anzahl der Fäl­le sehr hart zu bestra­fen. Die früh­zei­ti­ge Kon­takt­auf­nah­me zu einem Straf­ver­tei­di­ger ist daher umso wichtiger.

Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­recht

Zudem über­neh­me ich für Sie ger­ne die Bera­tung und Ver­tre­tung auf dem Gebiet des Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­rechts. Bei Ord­nungs­wid­rig­kei­ten han­delt es sich um Rechts­ver­stö­ße, die mit einer Geld­bu­ße geahn­det wer­den und sich unter der Schwel­le der straf­ba­ren Hand­lung befin­den. Die rechts­an­walt­li­che Leis­tung besteht dabei dar­in, die mit den Rechts­ver­stö­ßen ver­bun­de­nen Sank­tio­nen bzw. Kon­se­quen­zen (bei­spiels­wei­se Ver­war­nungs­gel­der oder Buß­geld­be­schei­de) abzu­mil­dern oder im Ergeb­nis ganz zu ver­mei­den. Um dazu eine fun­dier­te recht­li­che Ein­schät­zung geben zu kön­nen, emp­fiehlt es sich auch hier zual­ler­erst, Akten­ein­sicht zu neh­men und die Tak­tik der Ver­tei­di­gung abzustimmen.

Opfer­schutz und Nebenklage

Wenn Sie oder ein Ange­hö­ri­ger Opfer einer Gewalt­tat sind, bie­te ich Ihnen mei­ne umfas­sen­de Unter­stüt­zung im Bereich des Opfer­schut­zes an. Die Situa­ti­on als Opfer einer Gewalt­tat ist für die betrof­fe­nen Per­so­nen sowohl kör­per­lich als auch see­lisch meist nur schwer zu ver­ar­bei­ten und stellt eine gro­ße Belas­tung dar. Es ist daher sinn­voll, sich bereits früh­zei­tig über sei­ne Rech­te als Opfer und die dazu­ge­hö­ri­gen pro­zes­sua­len Schutz­me­cha­nis­men zu infor­mie­ren sowie die Hil­fe eines geeig­ne­ten Rechts­an­walts in Anspruch zu nehmen.

Das wich­tigs­te Recht als Opfer einer Gewalt­tat ist dabei die Mög­lich­keit, sich im Rah­men einer Neben­kla­ge durch einen Rechts­an­walt ver­tre­ten zu las­sen. Als Rechts­an­walt kann ich für Sie neben der Staats­an­walt­schaft aktiv am Straf­pro­zess teil­neh­men und Ihnen hel­fen, Ihre Rech­te zu schüt­zen und effi­zi­ent durch­zu­set­zen. Neben der Erstel­lung einer Straf­an­zei­ge, der Beglei­tung im Ermitt­lungs­ver­fah­ren und der Ver­tre­tung Ihrer Inter­es­sen im Ver­lauf des Straf­pro­zes­ses kön­nen Sie mit rechts­an­walt­li­cher Unter­stüt­zung bereits im Straf­ver­fah­ren Scha­dens­er­satz- und Schmer­zens­geld­an­sprü­che durch­set­zen (Adhä­si­ons­ver­fah­ren). Ein zusätz­li­ches (meist zeit­in­ten­si­ves) zivil­recht­li­ches Ver­fah­ren mit even­tu­el­lem Kos­ten- und Beweis­ri­si­ko sowie eine wei­te­re unnö­ti­ge Kon­fron­ta­ti­on mit dem Täter kön­nen damit ver­mie­den werden.

Ger­ne erhal­ten Sie von mir einen Über­blick über die Mög­lich­kei­ten der Bei­ord­nung eines Rechts­an­wal­tes oder der Bean­spru­chung von Pro­zess­kos­ten­hil­fe. In vie­len Fäl­len kann die Beauf­tra­gung eines Rechts­an­walts im Rah­men des Opfer­schut­zes für die Betrof­fe­nen kos­ten­frei erfolgen.

Prä­ven­tiv­be­ra­tung

Die von mir ange­bo­te­ne straf­recht­li­che Prä­ven­tiv­be­ra­tung (Cri­mi­nal Com­pli­ance) dient der Iden­ti­fi­zie­rung straf­recht­lich rele­van­ter Risi­ko­be­rei­che aus unter­neh­me­ri­scher Sicht. Gegen­stand der Bera­tung sind daher Emp­feh­lun­gen sämt­li­cher not­wen­di­ger und zuläs­si­ger Maß­nah­men zur Ver­mei­dung der straf­recht­li­chen Ver­ant­wort­lich­keit von Unter­neh­mens­mit­ar­bei­tern auf­grund unter­neh­mens­be­zo­ge­nen Verhaltens.

Die straf­recht­li­che Prä­ven­tiv­be­ra­tung bezieht sich dabei sowohl auf die Tätig­keit von pri­vat­recht­lich orga­ni­sier­ten Unter­neh­men wie auch von Behör­den, Kom­mu­nen und wei­te­ren Kör­per­schaf­ten des Öffent­li­chen Rechts.