Strafrecht & Verkehrsrecht
Sie erhalten eine umfassende Beratung und Vertretung auf dem Gebiet des Kapitalstrafrechts. Dazu zählen in erster Linie alle gegen das menschliche Leben gerichtete Straftaten mit empfindlich hoher Strafandrohung, wie Mord, Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge. Je nach Delikt kann das Höchstmaß für vorsätzlich begangene Tötungshandlungen bei lebenslanger Freiheitsstrafe liegen. Von daher ist es gerade in diesem Bereich von enormer Bedeutung, mit einer wirkungsvollen Strafverteidigung zu einem möglichst frühen Zeitpunkt des Verfahrens zu beginnen.
Als Strafverteidiger bin ich für Sie der erste Ansprechpartner auf dem Gebiet des Wirtschaftsstrafrechts. Es handelt sich hierbei in erster Linie um Straftatbestände, die ganz allgemein gesprochen eine Verbindung zum Wirtschaftsleben aufweisen. Beispielhaft seien genannt: Betrug, Unterschlagung und Untreue im Unternehmen, Bestechung und Korruption, Steuerstrafdelikte insbesondere Steuerhinterziehung, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, Buchführungs- und Bilanzdelikte, Insolvenzdelikte, Urheberstrafdelikte sowie Delikte gegen den Wettbewerb.
Das Verkehrsstrafrecht einschließlich der Verkehrsordnungswidrigkeiten ist ebenso ein Schwerpunkt unserer Kanzlei. Bei einer Verurteilung drohen unangenehme Nebenfolgen wie die Entziehung der Fahrerlaubnis oder die Verhängung eines Fahrverbots. Gerade wenn Sie berufsbedingt auf den Führerschein angewiesen sind, kann die rechtliche Beratung lohnenswert sein. Des Weiteren unterstützen wir Sie auch in allen zivilrechtlichen Angelegenheiten des Verkehrsrechts, die im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall und dessen Abwicklung auftreten.
Als fachkundiger Ansprechpartner stehe ich Arbeitgebern im Bereich des klassischen Arbeitsstrafrechts zur Verfügung. Hierzu zählen insbesondere: Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, Schwarzarbeit, illegale Ausländerbeschäftigung, illegale Arbeitnehmerüberlassung sowie Scheinselbstständigkeit. Darüber hinaus berate ich auch Arbeitnehmer in strafrechtlichen Verfahren, wie zum Beispiel bei Vorwürfen des Diebstahls am Arbeitsplatz. Oft entsteht dabei eine Schnittstelle zum Arbeitsrecht, da Straftaten im Arbeitsbereich meist Maßnahmen wie Abmahnungen oder Kündigungen nach sich ziehen. Hierbei vertrete ich Sie sowohl straf- als auch arbeitsrechtlich vollumfänglich.
Das Betäubungsmittelstrafrecht stellt einen weiteren sehr wichtige Kernbereich unserer Strafverteidigung dar. Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) umfasst den generellen Umgang mit Betäubungsmitteln. Unter Strafe gestellt wird dabei insbesondere der unerlaubte Besitz von und das illegale Handeltreiben mit Betäubungsmitteln. Ebenfalls dazu gehören die nebenstrafrechtlichen Folgen aus einem Verstoß, wie die Entziehung der Fahrerlaubnis. Besonders in Bayern geht die Tendenz dahingehend, Verstöße gegen das BtMG aufgrund der stetig ansteigenden Anzahl der Fälle sehr hart zu bestrafen. Die frühzeitige Kontaktaufnahme zu einem Strafverteidiger ist daher umso wichtiger.
Zudem übernehme ich für Sie gerne die Beratung und Vertretung auf dem Gebiet des Ordnungswidrigkeitenrechts. Bei Ordnungswidrigkeiten handelt es sich um Rechtsverstöße, die mit einer Geldbuße geahndet werden und sich unter der Schwelle der strafbaren Handlung befinden. Die rechtsanwaltliche Leistung besteht dabei darin, die mit den Rechtsverstößen verbundenen Sanktionen bzw. Konsequenzen (beispielsweise Verwarnungsgelder oder Bußgeldbescheide) abzumildern oder im Ergebnis ganz zu vermeiden. Um dazu eine fundierte rechtliche Einschätzung geben zu können, empfiehlt es sich auch hier zuallererst, Akteneinsicht zu nehmen und die Taktik der Verteidigung abzustimmen.
Wenn Sie oder ein Angehöriger Opfer einer Gewalttat sind, biete ich Ihnen meine umfassende Unterstützung im Bereich des Opferschutzes an. Die Situation als Opfer einer Gewalttat ist für die betroffenen Personen sowohl körperlich als auch seelisch meist nur schwer zu verarbeiten und stellt eine große Belastung dar. Es ist daher sinnvoll, sich bereits frühzeitig über seine Rechte als Opfer und die dazugehörigen prozessualen Schutzmechanismen zu informieren sowie die Hilfe eines geeigneten Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen.
Das wichtigste Recht als Opfer einer Gewalttat ist dabei die Möglichkeit, sich im Rahmen einer Nebenklage durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Als Rechtsanwalt kann ich für Sie neben der Staatsanwaltschaft aktiv am Strafprozess teilnehmen und Ihnen helfen, Ihre Rechte zu schützen und effizient durchzusetzen. Neben der Erstellung einer Strafanzeige, der Begleitung im Ermittlungsverfahren und der Vertretung Ihrer Interessen im Verlauf des Strafprozesses können Sie mit rechtsanwaltlicher Unterstützung bereits im Strafverfahren Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche durchsetzen (Adhäsionsverfahren). Ein zusätzliches (meist zeitintensives) zivilrechtliches Verfahren mit eventuellem Kosten- und Beweisrisiko sowie eine weitere unnötige Konfrontation mit dem Täter können damit vermieden werden.
Gerne erhalten Sie von mir einen Überblick über die Möglichkeiten der Beiordnung eines Rechtsanwaltes oder der Beanspruchung von Prozesskostenhilfe. In vielen Fällen kann die Beauftragung eines Rechtsanwalts im Rahmen des Opferschutzes für die Betroffenen kostenfrei erfolgen.
Die von mir angebotene strafrechtliche Präventivberatung (Criminal Compliance) dient der Identifizierung strafrechtlich relevanter Risikobereiche aus unternehmerischer Sicht. Gegenstand der Beratung sind daher Empfehlungen sämtlicher notwendiger und zulässiger Maßnahmen zur Vermeidung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Unternehmensmitarbeitern aufgrund unternehmensbezogenen Verhaltens.
Die strafrechtliche Präventivberatung bezieht sich dabei sowohl auf die Tätigkeit von privatrechtlich organisierten Unternehmen wie auch von Behörden, Kommunen und weiteren Körperschaften des Öffentlichen Rechts.