Trunkenheitsfahrt auf dem E‑Scooter

1 Dez 2023 | Alle Kategorien, Strafrecht - Strafverteidigung, Verkehrsrecht

In den meis­ten Fäl­len hat eine Trun­ken­heits­fahrt auf dem E‑Scooter den Ent­zug der Fahr­erlaub­nis zur Fol­ge. An Aus­nah­men davon sind hohe Anfor­de­run­gen zu stel­len, die das zustän­di­ge Land­ge­richt Osna­brück in einem aktu­el­len Fall aber als erfüllt ange­se­hen hat (sie­he LG Osna­brück, Urteil vom 17.8.2023, Az. 5 NBs 59/23).

Nach dem soeben genann­ten Urteil kön­ne vom Ent­zug der Fahr­erlaub­nis im Aus­nah­me­fall abge­wi­chen wer­den, was durch das jewei­li­ge Gericht in der Gesamt­schau der Umstän­de zu ermit­teln sei. Vor­lie­gend hat­te der Ange­klag­te ledig­lich beab­sich­tigt, 150 Meter mit dem E‑Scooter zu fah­ren. Zudem bereue er die Tat, er habe sich ent­schul­digt und an einem ver­kehrspäd­ago­gi­schen Semi­nar teil­ge­nom­men. Auch habe er nach­ge­wie­sen, dass er die ver­gan­ge­nen Mona­te kei­nen Alko­hol getrun­ken habe. Das Land­ge­richt befand damit die vom Amts­ge­richt in ers­ter Instanz aus­ge­spro­che­ne Geld­stra­fe in Ver­bin­dung mit einem Fahr­ver­bot für die Dau­er von fünf Mona­ten für ausreichend.

Die Ent­schei­dung ist aus Ver­tei­di­ger­sicht in jedem Fall zu begrü­ßen. Lei­der han­delt es sich dabei jedoch um eine Ein­zel­fall­ent­schei­dung, die nicht ver­all­ge­mei­ne­rungs­fä­hig ist. Auf die bereits mehr­fach gefor­der­te Ände­rung der Pro­mil­le­gren­ze für E‑Scooter (im Ver­gleich zu Kraft­fahr­zeu­gen wie Autos) hat der Gesetz­ge­ber bis­lang nicht reagiert. 

Andre­as Tho­m­al­la
Rechts­an­walt | Fach­an­walt für Straf­recht
Augs­burg