Eine 72-jährige Frau wurde durch das Amtsgericht München wegen unerlaubten Handeltreibens mit Marihuana zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Vor Gericht hatte die ältere Dame ein Geständnis abgelegt und dabei zugegeben, über einen Zeitraum von etwas mehr als einem Jahr in mindestens 24 Fällen in ihrer Wohnung in München-Schwabing jeweils 1 Gramm Marihuana zum Preis von 15,- EUR verkauft zu haben. Ihr Einkaufspreis habe dabei 10,- EUR pro Gramm betragen. Im Rahmen der durchgeführten Wohnungsdurchsuchung wurden 3 Gramm Marihuana und Haschisch in der Wohnung der Dame sowie 261,19 Gramm Marihuana in ihrem Keller aufgefunden. Davon waren nach Angaben der Rentnerin ein Drittel zum Verkauf und zwei Drittel zum Eigenkonsum bestimmt gewesen. Die Dame habe täglich 1 bis 2 Gramm konsumiert, um damit ihre Appetitlosigkeit zu behandeln.
Das Amtsgericht München verurteilte die Rentnerin schließlich wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten.
Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Das Amtsgericht hielt der älteren Dame dabei zugute, dass sie sich vollumfänglich geständig gezeigt hat und dass es sich bei Marihuana um eine weiche Droge handelt, die vorliegend überwiegend zum Eigenkonsum bestimmt war. Auch war das hohe Alter der Angeklagten zu ihren Gunsten zu berücksichtigen. Zu Lasten der Angeklagten führte das Amtsgericht die insgesamt größere Gesamtmenge der Betäubungsmittel sowie den längeren Zeitraum, in dem der unerlaubte Handel betrieben wurde, ins Feld.
Andreas Thomalla
Rechtsanwalt | Augsburg