Mit dem Konsumcannabisgesetz (kurz: KCanG) wurde mit Wirkung zum 01.04.2024 der private Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum sowie der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen legalisiert. Zugleich wurden die Strafen für den Verkauf von Cannabis an Heranwachsende erhöht.
Aktuelle gelten folgende Grundregelungen in Bezug auf den Umgang mit Cannabis:
Cannabis wurde im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen gestrichen. Erwachsene Personen (über 18 Jahre alt) dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit mit sich führen. Im Haushalt sind der Besitz von bis zu 50 Gramm getrocknetem Cannabis sowie der Anbau von bis zu drei Cannabispflanzen pro erwachsener Person erlaubt.
Überschreitungen der soeben genannten Mengen um bis zu 5 Gramm (unterwegs) bzw. 10 Gramm (zu Hause) werden noch als Ordnungswidrigkeit geahndet. Darüber hinausgehend handelt es sich nach wie vor um eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet wird.
Ansonsten dürfen Erwachsene Cannabissamen für den privaten Eigenanbau aus EU-Mitgliedsstaaten einführen oder online bestellen.
Es darf mit Spannung erwartet werden, wie die Praxis in der Rechtsprechung auf die Neuregelung reagieren wird. Für Einzelfallfragen wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an meine Kanzlei.
Andreas Thomalla
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Strafrecht
Augsburg