Legalisierung von Cannabis zum 01.04.2024

1 Jun 2024 | Alle Kategorien, Strafrecht - Strafverteidigung, Verkehrsrecht

Mit dem Kon­sum­can­na­bis­ge­setz (kurz: KCanG) wur­de mit Wir­kung zum 01.04.2024 der pri­va­te Eigen­an­bau durch Erwach­se­ne zum Eigen­kon­sum sowie der gemein­schaft­li­che, nicht-gewerb­li­che Eigen­an­bau von Can­na­bis in Anbau­ver­ei­ni­gun­gen lega­li­siert. Zugleich wur­den die Stra­fen für den Ver­kauf von Can­na­bis an Her­an­wach­sen­de erhöht.

Aktu­el­le gel­ten fol­gen­de Grund­re­ge­lun­gen in Bezug auf den Umgang mit Cannabis:

Can­na­bis wur­de im Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz von der Lis­te der ver­bo­te­nen Sub­stan­zen gestri­chen. Erwach­se­ne Per­so­nen (über 18 Jah­re alt) dür­fen bis zu 25 Gramm Can­na­bis in der Öffent­lich­keit mit sich füh­ren. Im Haus­halt sind der Besitz von bis zu 50 Gramm getrock­ne­tem Can­na­bis sowie der Anbau von bis zu drei Can­na­bis­pflan­zen pro erwach­se­ner Per­son erlaubt.

Über­schrei­tun­gen der soeben genann­ten Men­gen um bis zu 5 Gramm (unter­wegs) bzw. 10 Gramm (zu Hau­se) wer­den noch als Ord­nungs­wid­rig­keit geahn­det. Dar­über hin­aus­ge­hend han­delt es sich nach wie vor um eine Straf­tat, die mit einer Frei­heits­stra­fe von bis zu drei Jah­ren oder einer Geld­stra­fe geahn­det wird.

Ansons­ten dür­fen Erwach­se­ne Can­na­bis­sa­men für den pri­va­ten Eigen­an­bau aus EU-Mit­glieds­staa­ten ein­füh­ren oder online bestellen.

Es darf mit Span­nung erwar­tet wer­den, wie die Pra­xis in der Recht­spre­chung auf die Neu­re­ge­lung reagie­ren wird. Für Ein­zel­fall­fra­gen wen­den Sie sich bit­te ver­trau­ens­voll an mei­ne Kanzlei.

Andre­as Tho­m­al­la
Rechts­an­walt | Fach­an­walt für Straf­recht
Augs­burg