Die Landesjustizminister wollen einheitlich dem sogenannten Punktehandel bei Verkehrsverstößen entgegenwirken. Auf der Justizministerkonferenz am 06.06. und 07.06.2018 in Eisenach unterstützten die Ressortchefs geschlossen einen Antrag Baden-Württembergs, dies künftig stärker zu sanktionieren. In diesem Zusammenhang wurde das Bundesjustizministerium aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.
Bezüglich des Punktehandels verhält es sich derzeit wie folgt: Auf Blitzeraufnahmen lässt sich die Person, die die Verkehrsordnungswidrigkeit begangen hat, oftmals nicht eindeutig identifizieren. Dies gilt umso mehr, wenn sich zwei Personen, die dafür in Betracht zu ziehen sind, ähneln. Es fehlen daher an sich exakte Beweise.
Diese Lücke wird derzeit von den sogenannten Punktehändlern mehr oder weniger ausgenutzt. Im Internet bieten Agenturen ganz offen entsprechende Dienste an. Sie vermitteln Personen, die für Geld einen Verkehrsverstoß und die damit einhergehenden Punkte auf sich nehmen. Der eigentliche Sünder kann sich — laut Werbung der Agenturen — also freikaufen.
Doch wie verhält es sich mit der Legalität dieser Vorgehensweise?
Gemäß der aktuellen Rechtsprechung besteht derzeit wohl eine Gesetzeslücke, da der Punktehandel in bestimmten Konstellationen nicht sanktioniert werden kann. Es könne nämlich die Ordnungswidrigkeit eines anderen auf sich genommen werden. Genau das tun die vermittelten Personen. Der wahre Verkehrssünder wiederum hat nicht die Pflicht, sich zu melden. Demnach haben nach dieser Auffassung beide nichts zu befürchten.
Diese Ansicht ist jedoch rechtlich umstritten. Das Kraftfahrt-Bundesamt meint dazu, dass die beteiligten Personen eine gemeinschaftliche mittelbare Falschbeurkundung begehen würden, was im Ergebnis strafbar wäre. Auch der ADAC hält den Punktehandel für illegal und gibt zu bedenken, dass bei Aufklärung des Sachverhaltes mit einer nicht unerheblichen Geldstrafe zu rechnen sei.
Nach der aktuellen Rechtslage hatte bisher nur die vermittelnde Agentur in strafrechtlicher Hinsicht nichts zu befürchten. Es bleibt nun abzuwarten, wie sich die gesetzliche Lage diesbezüglich zeitnah entwickeln wird.
Andreas Thomalla
Rechtsanwalt | Augsburg