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Jeder Dritte Fahrschüler besteht die theoretische Fahrprüfung nicht.

3 Dez 2021 | Alle Kategorien, Strafrecht - Strafverteidigung

Dies mach­ten sich zwei Män­ner im Alter von 26 und 29 Jah­ren zunut­ze. Sie ver­mit­tel­ten ihren Kun­den Stell­ver­tre­ter, die für sie an den theo­re­ti­schen Fahr­prü­fun­gen teil­nah­men. Dafür ver­lang­ten sie zwi­schen 800,- und 2.000,- Euro pro Ver­mitt­lung. Bei den Kun­den han­del­te es sich häu­fig um Analpha­be­ten und Men­schen, die die deut­sche Spra­che noch nicht ganz beherrschten. 

Im Ver­fah­ren vor dem Land­ge­richt Han­no­ver (Az. 96 KLs 12/20) wur­de den bei­den Ange­klag­ten die Fäl­schung beweis­erheb­li­cher Daten vor­ge­wor­fen. Am Anfang des Ver­fah­rens wur­de dem 29-Jäh­ri­gen das Ver­ge­hen in Tat­mehr­heit, genau­er gesagt in 72 Fäl­len vor­ge­wor­fen. Der Mit­an­ge­klag­te 26-Jäh­ri­ge soll­te nach den Ermitt­lun­gen der Staats­an­walt­schaft zufol­ge in neun Fäl­len betei­ligt gewe­sen sein. Die Ver­mitt­lun­gen ver­teil­ten sich dabei auf das gesam­te Bun­des­ge­biet, womit Ein­nah­men in Höhe von knapp 52.000,- Euro gene­riert wur­den. Dabei sind die Täu­schungs­ver­su­che teil­wei­se schon bei der Anmel­dung auf­ge­fal­len, man­che Stell­ver­tre­ter waren tat­säch­lich auch selbst durch die Prü­fung gefallen.

Im Ver­fah­ren waren bei­de Ange­klag­te weit­ge­hend gestän­dig. Sie äußer­ten den Wil­len, das ergau­ner­te Geld zurück­zu­zah­len. Letz­ten Endes wur­de der 29 Jah­re alter Ange­klag­te zu einer zwei­jäh­ri­gen Frei­heits­stra­fe ver­ur­teilt, deren Voll­stre­ckung zur Bewäh­rung aus­ge­setzt wur­de. Der Mit­an­ge­klag­te erhielt eine Bewäh­rungs­stra­fe in Höhe von 10 Mona­ten. Bei­de Män­ner müs­sen zudem gemein­nüt­zi­ge Arbeit als Bewäh­rungs­auf­la­ge leisten. 

Andre­as Tho­m­al­la
Rechts­an­walt | Fach­an­walt für Straf­recht
Augs­burg