Dies machten sich zwei Männer im Alter von 26 und 29 Jahren zunutze. Sie vermittelten ihren Kunden Stellvertreter, die für sie an den theoretischen Fahrprüfungen teilnahmen. Dafür verlangten sie zwischen 800,- und 2.000,- Euro pro Vermittlung. Bei den Kunden handelte es sich häufig um Analphabeten und Menschen, die die deutsche Sprache noch nicht ganz beherrschten.
Im Verfahren vor dem Landgericht Hannover (Az. 96 KLs 12/20) wurde den beiden Angeklagten die Fälschung beweiserheblicher Daten vorgeworfen. Am Anfang des Verfahrens wurde dem 29-Jährigen das Vergehen in Tatmehrheit, genauer gesagt in 72 Fällen vorgeworfen. Der Mitangeklagte 26-Jährige sollte nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zufolge in neun Fällen beteiligt gewesen sein. Die Vermittlungen verteilten sich dabei auf das gesamte Bundesgebiet, womit Einnahmen in Höhe von knapp 52.000,- Euro generiert wurden. Dabei sind die Täuschungsversuche teilweise schon bei der Anmeldung aufgefallen, manche Stellvertreter waren tatsächlich auch selbst durch die Prüfung gefallen.
Im Verfahren waren beide Angeklagte weitgehend geständig. Sie äußerten den Willen, das ergaunerte Geld zurückzuzahlen. Letzten Endes wurde der 29 Jahre alter Angeklagte zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Mitangeklagte erhielt eine Bewährungsstrafe in Höhe von 10 Monaten. Beide Männer müssen zudem gemeinnützige Arbeit als Bewährungsauflage leisten.
Andreas Thomalla
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Strafrecht
Augsburg