Nachdem ein Mann bei einem Autorennen starb, wurden zwei Raser erstmals wegen Mordes verurteilt. Der Bundesgerichtshof soll nun darüber entscheiden, ob das Urteil in der Sache Bestand haben kann.
Das Landgericht Berlin hatte die zwei Fahrer nach dem tödlichen illegalen Autorennen über den Kurfürstendamm zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt. Gegen dieses Urteil hatten beide Männer Revision eingelegt, sodass der Weg nun offen ist für eine möglicherweise auf lange Sicht wegweisende Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Az. 4 StR 399/17).
Im Rahmen des illegalen Autorennes war der Ältere der beiden Fahrer mit Tempo 160 über eine rote Ampel gerast und hatte den Jeep eines unbeteiligten Fahrers gerammt. Der Geländewagen wurde mehr als 70 Meter weit geschleudert. Der 69-jährige Fahrer starb noch im Auto.
Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte in diesem Zusammenhang argumentiert, dass die Angeklagten bei dem Rennen zwar niemanden vorsätzlich töten wollten, mögliche tödliche Folgen dennoch billigend in Kauf nahmen. Für das Vorliegen des Mordtatbestandes muss zum einen mindestens ein bedingter Vorsatz vorliegen: Der Täter muss den Tod seines Opfers also voraussehend und billigend in Kauf nehmen. Zum anderen muss zumindest eines der gesetzlich vorgesehenen Mordmerkmale durch den Täter verwirklicht worden sein.
Die Anklage berief sich letzten Endes darauf, dass die beiden Fahrer mit ihren Fahrzeugen gemeingefährliche Mittel eingesetzt und aus niedrigen Beweggründen gehandelt hatten, um ein illegales Rennen zu gewinnen.
Die Verteidigung dagegen hatte auf fahrlässige Tötung für einen der Angeklagten sowie auf Gefährdung des Straßenverkehrs für den anderen plädiert. Die Strafverteidiger argumentierten dabei, der Vorsatz, an einem Rennen teilzunehmen, sei nicht mit einem bedingten Tötungsvorsatz gleichzusetzen.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshof darf daher mit Spannung erwartet werden.
Andreas Thomalla
Rechtsanwalt | Augsburg