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Ehemaliger Audi-Chef Stadler nach Außervollzugsetzung des Haftbefehls wieder auf freiem Fuß

31 Okt 2018 | Alle Kategorien, Strafrecht - Strafverteidigung

Nach mehr als vier Mona­ten in Unter­su­chungs­haft in der Jus­tiz­voll­zugs­an­stalt Augs­burg-Gab­lin­gen setz­te das Ober­lan­des­ge­richt Mün­chen den Haft­be­fehl gegen Rupert Stad­ler jetzt gegen Auf­la­gen außer Vollzug.

Das Ober­lan­des­ge­richt sieht Stad­ler dabei wei­ter­hin als drin­gend tat­ver­däch­tig an in Bezug auf den Vor­wurf des Betru­ges. Es bestehe nach wie vor der Ver­dacht, Stad­ler habe den Ver­kauf von Die­sel­au­tos mit mani­pu­lier­ten Abgas­wer­ten in Euro­pa nach Auf­de­ckung der Betrü­ge­rei­en in den USA gedul­det bzw. die Mani­pu­la­tio­nen zumin­dest bewusst ignoriert. 

Nach der Begrün­dung der Rich­ter des zustän­di­gen Senats des Ober­lan­des­ge­richts bestehe auch der Haft­grund der Ver­dun­ke­lungs­ge­fahr wei­ter­hin fort. Des­halb war Stad­ler mit sei­nen bis­he­ri­gen Haft­be­schwer­den voll­um­fäng­lich gescheitert.

Den ent­schei­den­den Unter­schied sahen die Rich­ter nun­mehr in der Tat­sa­che, dass der VW-Kon­zern Anfang Okto­ber 2018 Stad­lers an sich erst Ende 2019 aus­lau­fen­den Ver­trag ein­ver­nehm­lich und mit sofor­ti­ger Wir­kung auf­ge­löst hat­te. Ohne sei­ne Ämter sah es das Gericht als ver­ant­wort­bar an, den Haft­be­fehl gegen die Auf­la­ge Kon­takt “zu allen für das Ermitt­lungs­ver­fah­ren rele­van­ten Per­so­nen” zu ver­mei­den und gegen Zah­lung einer Kau­ti­on (in bis­her unbe­kann­ter Höhe) außer Voll­zug zu setzen.

Andre­as Tho­m­al­la
Rechts­an­walt | Fach­an­walt für Straf­recht
Augs­burg