Nach mehr als vier Monaten in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen setzte das Oberlandesgericht München den Haftbefehl gegen Rupert Stadler jetzt gegen Auflagen außer Vollzug.
Das Oberlandesgericht sieht Stadler dabei weiterhin als dringend tatverdächtig an in Bezug auf den Vorwurf des Betruges. Es bestehe nach wie vor der Verdacht, Stadler habe den Verkauf von Dieselautos mit manipulierten Abgaswerten in Europa nach Aufdeckung der Betrügereien in den USA geduldet bzw. die Manipulationen zumindest bewusst ignoriert.
Nach der Begründung der Richter des zuständigen Senats des Oberlandesgerichts bestehe auch der Haftgrund der Verdunkelungsgefahr weiterhin fort. Deshalb war Stadler mit seinen bisherigen Haftbeschwerden vollumfänglich gescheitert.
Den entscheidenden Unterschied sahen die Richter nunmehr in der Tatsache, dass der VW-Konzern Anfang Oktober 2018 Stadlers an sich erst Ende 2019 auslaufenden Vertrag einvernehmlich und mit sofortiger Wirkung aufgelöst hatte. Ohne seine Ämter sah es das Gericht als verantwortbar an, den Haftbefehl gegen die Auflage Kontakt “zu allen für das Ermittlungsverfahren relevanten Personen” zu vermeiden und gegen Zahlung einer Kaution (in bisher unbekannter Höhe) außer Vollzug zu setzen.
Andreas Thomalla
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Strafrecht
Augsburg