Mit Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 19.11.2024 (Az. 247 Cs 92/23) ist ein Gärtner, der auf dem Grundstück einer Kindertagesstätte ungefragt einen Weihnachtsbaum aufgestellt hatte, zu einer vierstelligen Geldstrafe wegen Hausfriedensbruch verurteilt worden.
Der Geschäftsführer eines Gartenpflanzenanbieters hatte kurz vor Weihnachten im Jahr 2023 auf dem umzäunten Gelände der Kindertagesstätte zur Nachtzeit einen großen Weihnachtsbaum aufgestellt und Geschenke darunter gelegt. Die Führungsriege der Kita erstattete daraufhin Strafanzeige wegen Hausfriedensbruches und stellte gegen den Gärtner Strafantrag. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hatte im Verlauf des Verfahrens angeboten, den ursprünglich durch das Amtsgericht Hamburg erlassenen Strafbefehl gegen eine Zahlung in Höhe von 500,- Euro einzustellen. Das hatte der Gärtner jedoch abgelehnt, sodass der Fall vor Gericht verhandelt werden mussten.
In der Hauptverhandlung argumentierte der Gärtner bzw. dessen Verteidiger unter anderem, dass das Tor des Zauns nicht abgeschlossen gewesen sei und es auch kein entsprechendes Schild gegeben habe. Die Staatsanwältin bemängelte hingegen die fehlende Einsichtigkeit des angeklagten Gärtners.
Ob das Verfahren schnell beendet werden kann, ist fraglich, da der angeklagte Gärtner das Urteil gegebenenfalls in der nächsthöheren Instanz überprüfen lassen will.
Andreas Thomalla
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Strafrecht
Augsburg