Die Verfassungsbeschwerden von VW und der Kanzlei Jones Day waren erfolglos, sodass die beschlagnahmten VW-Unterlagen nun durch die Staatsanwaltschaft ausgewertet werden dürfen.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerden zu den im Rahmen des Dieselskandals durch die Staatsanwaltschaft München II im Frühjahr 2017 beschlagnahmten Unterlagen nicht zur Entscheidung angenommen.
Die Ermittlungsbehörde hat nun Zugriff auf 185 Aktenordner sowie umfangreiche elektronische Unterlagen, die sie bei der Razzia gesichert hatte.
In der Sache geht es konkret um die Ermittlungen im Umfeld der VW-Tochter Audi. Mittlerweile gibt es 20 Beschuldigte, gegen die der Verdacht besteht, an dem Betrug und der strafbaren Werbung mit manipulierten Audi-Motoren beteiligt gewesen zu sein. Der prominenteste aus dem Kreis der Beschuldigten ist der inzwischen beurlaubte Vorstandsvorsitzende der Audi AG Rupert Stadler. Derzeit sitzt Stadler wegen Verdunkelungsgefahr in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen.
In den insgesamt fünf Beschlüssen wies das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerden gegen die Beschlagnahme ab. VW und die Rechtsanwälte von Jones Day bezogen ihre Beschwerden jeweils auf die Durchsuchungsanordnung sowie auf die Bestätigung der Sicherstellung. Drei Rechtsanwälte der Kanzlei richteten zudem eine Beschwerde gegen beide Maßnahmen.
Die Verfassungsbeschwerden blieben allesamt erfolglos. Nach der Ansicht des Bundesverfassungsgerichts sei VW weder in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung noch im Recht auf ein faires Verfahren verletzt worden. Die Kanzlei Jones Day sei erst gar keine Trägerin von Grundrechten und deshalb auch nicht zur Beschwerde berechtigt. Auch eine Beschwerdebefugnis der dort tätigen Rechtsanwälte konnte die 3. Kammer des Zweiten Senats nicht erkennen (Beschlüsse vom 27.06.2018, Az. 2 BvR 1287/17; 2 BvR 1405/17; 2 BvR 1583/17; 2 BvR 1562/17; BvR 1780/17).
Im Ergebnis war die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dieser Sache seit Langem mit Spannung erwartet worden. Nun ist davon auszugehen, dass dadurch die Aufarbeitung des aktuellen Dieselskandals im Rahmen der weiteren Ermittlungen schnell voranschreiten wird.
Andreas Thomalla
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Strafrecht
Augsburg