Mit Urteil vom 19.02.2018 verhängte das Landgericht Hamburg gegen einen Raser eine lebenslange Freiheitsstrafe unter anderem wegen Mordes. Die Revision in einem derart gelagerten Fall wurde nun erstmals vom Bundesgerichtshof als unbegründet abgewiesen (Beschluss vom 16.01.2019, Az. 4 StR 345/18).
Der in Hamburg verurteilte Fahrer hatte am frühen Morgen des 04.05.2017 ein Taxi entwendet und war mit dem unbeleuchteten Fahrzeug betrunken auf der Flucht vor der Polizei durch die Innenstadt von Hamburg gerast. Er beschleunigte das Fahrzeug auf rund 160 km/h und lenkte es auf die Gegenfahrbahn. Bei dem folgenden Frontalzusammenstoß mit einem Taxi wurde ein Fahrgast, der gerade eingestiegen war, getötet. Ein weiterer Fahrgast und der Taxifahrer kamen mit schwersten Verletzungen in die Notaufnahme.
Das Landgericht verurteilte den Unfallverursacher wegen Mordes, zweifachen versuchten Mordes und zweifacher gefährlicher Körperverletzung. Der vorsitzende Richter führte in der Urteilsbegründung unter anderem aus: “Der Angeklagte billigte den Tod anderer, möglicherweise auch seinen eigenen Tod.”
Nach dem aktuellen Beschluss des Bundesgerichtshofs hat das Landgericht Hamburg das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht des Angeklagten rechtsfehlerfrei festgestellt. Der Mann habe kompromisslos der Polizei entkommen wollen. Offen bleiben könne, ob das vom Landgericht angenommene Mordmerkmal der Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln ebenfalls erfüllt sei.
Im März 2018 hatte der Bundesgerichtshof in einem ähnlichen Fall aus Berlin das bundesweit erste Mordurteil nach einem illegalen Autorennen zweier junger Männer auf dem Kurfürstendamm noch aufgehoben. Damals vermissten die Richter Belege für einen bedingten Tötungsvorsatz bei den beiden Angeklagten. Der in solchen Raser-Fällen hitzig diskutierte Tötungsvorsatz stellte in dem Hamburger Fall nunmehr weder für das Landgericht noch für den Bundesgerichtshof ein Problem dar. Vielmehr stand für die Richter fest, dass es dem Fahrer ab dem Zeitpunkt, als er sich dazu entschied, auf die Gegenfahrbahn zu wechseln, gleichgültig war, dass andere Menschen zu Tode kommen könnten.
Andreas Thomalla
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Strafrecht
Augsburg