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Baggerschaufel gegen Cabrio — Wer haftet?

2 Mrz 2021 | Alle Kategorien, Verkehrsrecht

Ende Febru­ar die­ses Jah­res hat­te das Land­ge­richt Nürn­berg-Fürth (Urteil vom 24.02.2021, Az. 8 O 6187/20) einen eher skur­ril anmu­ten­den Fall zu ent­schei­den. Es han­del­te sich auf den ers­ten Blick nur um eine Sach­be­schä­di­gung, doch wie es dazu kam, ist ungewöhnlich.

Der Klä­ger fuhr im Febru­ar 2020 auf ein für ihn auf den ers­ten Blick nicht als sol­ches erkenn­ba­res Pri­vat­grund­stück, um dort eine kur­ze „Pin­kel­pau­se“ ein­zu­le­gen. Dafür park­te er sein Auto neben einem Bag­ger. In die­sem Zusam­men­hang bemerk­te der Klä­ger nicht, dass sich bereits jemand im Füh­rer­haus des Bag­gers befand. Der beklag­te Bag­ger­fah­rer hat­te den Klä­ger und sein Auto eben­falls nicht bemerkt und fing — ohne einen Kon­troll­blick durch­zu­füh­ren — mit sei­nen Arbei­ten an. Durch das Dre­hen der Bag­ger­schau­fel zer­stör­te er das Cabrio des Klä­gers fast voll­stän­dig. Es ent­stand ein wirt­schaft­li­cher Total­scha­den, wes­halb der Klä­ger einen Scha­dens­er­satz in Höhe von ca. 18.000 Euro gericht­lich einforderte.

Das Land­ge­richt Nürn­berg-Fürth gab der Kla­ge über­wie­gend statt. In der Regel haf­tet bei der Beschä­di­gung eines gepark­ten Autos der Scha­dens­ver­ur­sa­cher. Den­noch sprach das Gericht dem Klä­ger eine Teil­schuld in Höhe von 25 % ein, da die­ser einen Sicher­heits­ab­stand zum Bag­ger hät­te wah­ren kön­nen. Auf­grund der Ver­nach­läs­si­gung sei­ner all­ge­mei­nen Sorg­falts­pflicht nach § 1 Abs. 2 StVO wur­de dem Bag­ger­fah­rer jedoch der über­wie­gen­de Teil an der Ver­ur­sa­chung des Unfalls angelastet. 

Andre­as Tho­m­al­la
Rechts­an­walt | Fach­an­walt für Straf­recht
Augs­burg