Diego Armando Maradona gilt als einer derbesten Fußballspieler in der Geschichte dieses Sports. Die Hand Gottes aus dem WM-Viertelfinalspiel 1986 gegen England war wahrscheinlich eine der umstrittensten Situationen der Fußballwelt. Maradona stand dadurch lange Zeit in der Kritik. Erst im Jahr 2008 zeigte er schlussendlich Reue für dieses unfaire Spiel. Unvergessen bleibt auch seine Ankunft in Neapel, wo er die SSC Napoli in der Saison 1986/87 zur ersten Meisterschaft in der Vereinsgeschichte führte.
Am 25. November 2020 verstarb der weltbekannte Fußballer an einem Herzinfarkt. Seinem Tod ging eine Gehirnoperation voraus. Die nachfolgende häusliche Pflege wies laut der zuständigen Staatsanwaltschaft erhebliche Fehler auf. Die Behandlung Maradonas soll nicht fachgerecht gewesen sein und zu einer Verschlechterung seines Zustands geführt haben. Der gesundheitlich schwer angeschlagene Spitzensportler wurde von seinem Leibarzt Leopoldo Luque, einer Psychiaterin, einem Psychologen und weiteren Pflegern betreut.
Die argentinische Staatsanwaltschaft hat nun die Ermittlungen gegen insgesamt sieben Beschuldigte abgeschlossen. Ihnen wird eine Mitverantwortung an dem Tod von Maradona zugeschrieben. In den kommenden Wochen will die Staatsanwaltschaft die Eröffnung des Strafverfahrens beantragen. Aktuell weisen alle Beschuldigten die Vorwürfe zurück.
Andreas Thomalla
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Strafrecht
Augsburg