Die Staatsanwaltschaft München II darf die bei der Rechtsanwaltskanzlei Jones Day sichergestellten Unterlagen bis auf Weiteres nicht auswerten.
Mit den Beschlüssen vom 25.07.2017 (Az. 2 BvR 1287/17, 2 BvR 1583/17, 2 BvR 1405/17 und 2 BvR 1562/17) hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts im Zuge einer einstweiligen Anordnung die Staatsanwaltschaft München II angewiesen, die im Rahmen der Durchsuchung sichergestellten Unterlagen und Daten beim Amtsgericht München zu hinterlegen und einstweilen nicht auszuwerten.
Die Staatsanwaltschaft München II führt im Zusammenhang des VW-Dieselskandals ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt und durchsuchte dabei bereits im März 2017 die Büroräume der von der Volkswagen AG mandatierten Rechtsanwaltskanzlei Jones Day in München.
Im Rahmen seiner Beschlüsse nahm das Gericht folgende Abwägung vor:
Erginge die einstweilige Anordnung derzeit nicht, erwiese sich die Verfassungsbeschwerde später aber als begründet, könnte die Staatsanwaltschaft in der Zwischenzeit eine Auswertung des sichergestellten Materials vornehmen.
Ein derartiger Zugriff der Strafverfolgungsbehörden könnte jedenfalls zu einer (ggf. irreparablen) Beeinträchtigung des rechtlich geschützten Vertrauensverhältnisses zwischen der Volkswagen AG und der Rechtsanwaltskanzlei Jones Day und damit auch den sachbearbeitenden Rechtsanwälten führen.
Erginge dagegen die einstweilige Anordnung zum jetzigen Zeitpunkt, erwiesen sich die Verfassungsbeschwerden später jedoch als unbegründet, würde damit lediglich eine Verzögerung der staatsanwaltlichen Ermittlungen für eine begrenzte Zeitspanne einhergehen. Ein Beweisverlust hinsichtlich der Informationen aus dem sichergestellten Material wäre nicht zu befürchten.
Das Bundesverfassungsgericht kam daher zu dem Ergebnis, dass die möglichen Nachteile für die Volkswagen AG und die Rechtsanwaltskanzlei Jones Day schwerer als die durch den Erlass der einstweiligen Anordnung eintretende vorübergehende Beschränkung der staatlichen Strafverfolgung wiegen.
Andreas Thomalla
Rechtsanwalt | Augsburg