Das Landgericht Osnabrück hat eine 66-jährige ehemalige Realschullehrerin wegen 112 Fällen des Betruges in Tateinheit mit Urkundenfälschung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten verurteilt (Urteil vom 13.12.2018, Az. 18 KLs 1/18).
Die Angeklagte hatte dabei über einen Zeitraum von mehr als vier Jahren Rezepte gefälscht und die Fälschungen zur Täuschung der Beihilfestelle des Bundeslandes Niedersachsen eingereicht. Auf diese Art und Weise hatte sich die ehemalige Lehrerin einen Betrag in Höhe von nahezu 900.000 Euro erschlichen.
In diesem Zusammenhang war sie nach Überzeugung des Gerichts so vorgegangen, dass sie jeweils eine größere Menge an Medikamenten auf die Rezepte eingetragen hatte, als ihr tatsächlich verschrieben worden waren. Die so gefälschten Rezepte hat die Angeklagte jeweils bei der Beihilfestelle eingereicht und in der Folge die Erstattung für Medikamente erreicht, die sie tatsächlich weder bezahlt noch erhalten habe.
Zugunsten der Angeklagten hatte das Gericht das umfassende Geständnis berücksichtigt sowie den Umstand, dass die Angeklagte bislang bereits knapp 700.000 Euro des entstandenen Schadens zurückgezahlt hat. Das Landgericht hatte neben der Haftstrafe auch die Einziehung des erlangten Geldes in Höhe von 903.558,30 Euro angeordnet.
Zu Lasten der Angeklagten hatten die Richter dagegen die erhebliche Schadenshöhe sowie Dauer und Anzahl der verübten Taten als strafschärfend gewürdigt. Letzten Endes sei die Tatbegehung über einen Zeitraum von mehr als vier Jahren insbesondere deshalb möglich gewesen, weil seitens der Beihilfestelle in dem relevanten Tatzeitraum keinerlei Nachfragen oder Überprüfungen erfolgt seien.
Andreas Thomalla
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Strafrecht
Augsburg