Vertragsrecht

Ver­trags­prü­fung und Vertragsgestaltung

Vor der Unter­zeich­nung eines Ver­tra­ges soll­te des­sen sorg­fäl­ti­ge und ein­ge­hen­de Prü­fung durch­ge­führt wer­den. Denn nur wenn Sie auch die ein­zel­nen Ver­trags­de­tails ver­ste­hen, kön­nen Sie die Chan­cen und Risi­ken eines Ver­tra­ges erken­nen. Bei die­ser Prü­fung ste­he ich Ihnen ger­ne zur Sei­te, um Ihnen die erfor­der­li­che Rechts­si­cher­heit bei Ihren ver­trag­li­chen Ange­le­gen­hei­ten zu ver­schaf­fen. Des Wei­te­ren bie­te ich Ihnen Unter­stüt­zung bei Ver­trags­ver­hand­lun­gen an. Sol­che Ver­hand­lun­gen und Gesprä­che sind des Öfte­ren müh­sam und beschwer­lich. Mei­ne Erfah­rung als Rechts­an­walt kann dazu bei­tra­gen, durch den Blick auf das Wesent­li­che Ihre Inter­es­sen ohne Umwe­ge durchzusetzen.

Die Schwer­punk­te der Kanz­lei lie­gen im Bereich des Ver­trags­rechts auf fol­gen­den Ver­trags­ty­pen: Kauf­ver­trä­ge (Kfz-Kauf­ver­trä­ge), Arbeits­ver­trä­ge ein­schließ­lich Arbeits­zeug­nis­se, Dienst­ver­trä­ge (Han­dy-/Mo­bil­funk­ver­trä­ge, Dritt­an­bie­ter auf der Mobil­funk­rech­nung) sowie Ver­schwie­gen­heits­er­klä­run­gen bzw. Geheimhaltungsvereinbarungen.