Rechtsgebiete

In die­sen Rechts­ge­bie­ten bera­te und ver­tre­te ich Sie als Rechts­an­walt voll­um­fäng­lich sowohl gericht­lich als auch außergerichtlich:

Straf­recht

Ich bera­te und ver­tei­di­ge Sie in sämt­li­chen Berei­chen des Straf- und Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­rechts, ins­be­son­de­re im Kapital‑, Wirtschafts‑, Verkehrs‑, Betäu­bungs­mit­tel- und Arbeits­straf­recht. Ein Schwer­punkt liegt dabei auch in der straf­recht­li­chen Prä­ven­tiv­be­ra­tung (Cri­mi­nal Com­pli­ance). Spe­zi­ell im Straf­recht ist eine recht­zei­tig­te Kon­takt­auf­nah­me uner­läss­lich. Als Straf­ver­tei­di­ger kann ich bereits im frü­hen Sta­di­um des Ermitt­lungs­ver­fah­rens Ihre Inter­es­sen wahr­neh­men und auf ein fai­res Ver­fah­ren hinwirken.

Ver­trags­recht

Sie erhal­ten von mir eine kom­pe­ten­te Bera­tung und Unter­stüt­zung in den Berei­chen der Ver­trags­prü­fung und Ver­trags­ge­stal­tung. Die eigent­li­che Leis­tung besteht hier­bei ins­be­son­de­re dar­in, ver­trag­li­che Risi­ken bzw. mög­li­che Streit­punk­te im Vor­feld vor dem eigent­li­chen Ver­trags­schluss zu erken­nen und somit zu ver­mei­den. Im Rah­men der Ver­trags­ver­hand­lun­gen ist es mir dies­be­züg­lich ein gro­ßes Anlie­gen, Ihre Inter­es­sen ziel­ge­recht durch­zu­set­zen und die dazu erfor­der­li­chen Ver­trä­ge dem­entspre­chend auszugestalten.