Kosten

Kos­ten der rechts­an­walt­li­chen Ver­tre­tung & Strafverteidigung

Eine wich­ti­ge Fra­ge für Man­dan­ten sind natur­ge­mäß die Kos­ten, die für die Beauf­tra­gung der Kanz­lei mit ihrem kon­kre­ten Fall ent­ste­hen kön­nen. Die genaue Höhe der Kos­ten ist dabei stets eine Fra­ge des jewei­li­gen Ein­zel­falls. So spielt es bei­spiels­wei­se eine ent­schei­den­de Rol­le, ob ein Ver­fah­ren außer­ge­richt­lich oder gericht­lich betrie­ben wird, das Ermitt­lungs­ver­fah­ren ein­ge­stellt oder ein Ter­min zur Haupt­ver­hand­lung bestimmt wird oder ob der jewei­li­ge Sach­ver­halt samt recht­li­cher Prü­fung inhalt­lich beson­ders umfang­reich bzw. beson­ders kom­plex ist.

Da unse­re Kanz­lei für ihre Man­dan­ten unter voll­stän­di­ger Kos­ten­trans­pa­renz arbei­tet, wer­den die Man­dan­ten bereits im Rah­men der Erst­be­ra­tung über die Rechts­an­walts­kos­ten, mit denen sie in ihrem kon­kre­ten Fall zu rech­nen haben, infor­miert. Je nach Fall wird dabei ent­we­der nach den Gebüh­ren­sät­zen des Rechts­an­walts­ver­gü­tungs­ge­setz (RVG) abge­rech­net oder wir tref­fen eine Ver­gü­tungs­ver­ein­ba­rung, die den tat­säch­li­chen zeit­li­chen Auf­wand unse­rer Arbeit berück­sich­tigt. In geeig­ne­ten Fäl­len bie­ten wir unse­ren Man­dan­ten auch die Ver­ein­ba­rung einer Pau­schal­ver­gü­tung an. Ins­ge­samt wird somit die größt­mög­li­che Trans­pa­renz und Kos­ten­si­cher­heit gewährleistet.

Erst­be­ra­tung

Die rechts­an­walt­li­che Erst­be­ra­tung in unse­rer Kanz­lei stellt eine aus­führ­li­che, münd­li­che Ein­stiegs­be­ra­tung dar. Ziel ist es, den Umfang des Bera­tungs­be­darfs und des­sen Kos­ten fest­zu­stel­len sowie eine ers­te recht­li­che und tak­ti­sche Ein­schät­zung zu geben. Die auf den jeweils kon­kre­ten Ein­zel­fall zuge­schnit­te­ne Erst­be­ra­tung beschränkt sich dabei folg­lich auf eine Vor­ab­in­for­ma­ti­on für das wei­te­re recht­li­che und tak­ti­sche Vorgehen.

Dafür fällt eine ein­ma­li­ge Ver­gü­tung in Höhe von 160,00 EUR (zuzüg­lich gesetz­li­cher Umsatz­steu­er) an. Die Erst­be­ra­tung fin­det in der Regel in der Kanz­lei statt. Ger­ne kann die Erst­be­ra­tung jedoch auch tele­fo­nisch oder als Video­kon­fe­renz per Sky­pe durch­ge­führt werden.

Für einen ers­ten Bera­tungs­ter­min kon­tak­tie­ren Sie uns bit­te tele­fo­nisch (0821 508 361 50), per E‑Mail (mail@kanzlei-thomalla.de) oder über das Kontaktformular.