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Rentnerin wegen unerlaubten Handeltreibens nach BtMG verurteilt

24 Mai 2018 | Alle Kategorien, Strafrecht - Strafverteidigung

Eine 72-jäh­ri­ge Frau wur­de durch das Amts­ge­richt Mün­chen wegen uner­laub­ten Han­del­trei­bens mit Mari­hua­na zu einer Frei­heits­stra­fe ver­ur­teilt, deren Voll­stre­ckung zur Bewäh­rung aus­ge­setzt wurde.

Vor Gericht hat­te die älte­re Dame ein Geständ­nis abge­legt und dabei zuge­ge­ben, über einen Zeit­raum von etwas mehr als einem Jahr in min­des­tens 24 Fäl­len in ihrer Woh­nung in Mün­chen-Schwa­bing jeweils 1 Gramm Mari­hua­na zum Preis von 15,- EUR ver­kauft zu haben. Ihr Ein­kaufs­preis habe dabei 10,- EUR pro Gramm betra­gen. Im Rah­men der durch­ge­führ­ten Woh­nungs­durch­su­chung wur­den 3 Gramm Mari­hua­na und Haschisch in der Woh­nung der Dame sowie 261,19 Gramm Mari­hua­na in ihrem Kel­ler auf­ge­fun­den. Davon waren nach Anga­ben der Rent­ne­rin ein Drit­tel zum Ver­kauf und zwei Drit­tel zum Eigen­kon­sum bestimmt gewe­sen. Die Dame habe täg­lich 1 bis 2 Gramm kon­su­miert, um damit ihre Appe­tit­lo­sig­keit zu behandeln.

Das Amts­ge­richt Mün­chen ver­ur­teil­te die Rent­ne­rin schließ­lich wegen uner­laub­ten Han­del­trei­bens mit Betäu­bungs­mit­teln in nicht gerin­ger Men­ge zu einer Frei­heits­stra­fe von einem Jahr und acht Monaten.

Die Voll­stre­ckung der Frei­heits­stra­fe wur­de zur Bewäh­rung aus­ge­setzt. Das Amts­ge­richt hielt der älte­ren Dame dabei zugu­te, dass sie sich voll­um­fäng­lich gestän­dig gezeigt hat und dass es sich bei Mari­hua­na um eine wei­che Dro­ge han­delt, die vor­lie­gend über­wie­gend zum Eigen­kon­sum bestimmt war. Auch war das hohe Alter der Ange­klag­ten zu ihren Guns­ten zu berück­sich­ti­gen. Zu Las­ten der Ange­klag­ten führ­te das Amts­ge­richt die ins­ge­samt grö­ße­re Gesamt­men­ge der Betäu­bungs­mit­tel sowie den län­ge­ren Zeit­raum, in dem der uner­laub­te Han­del betrie­ben wur­de, ins Feld.

Andre­as Thomalla
Rechts­an­walt | Augsburg