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Neues Gesetz zur Strafbarkeit illegaler Straßenrennen verabschiedet

7 Jun 2017 | Strafrecht - Strafverteidigung

Der Bun­des­tag hat am 29.06.2017 ein Gesetz zur Ahn­dung ille­ga­ler Stra­ßen­ren­nen beschlossen.

Nach der dar­in ent­hal­te­nen neu­en gesetz­li­chen Rege­lung zur Ahn­dung ille­ga­ler Stra­ßen­ren­nen gilt die Teil­nah­me an der­ar­ti­gen Ren­nen künf­tig als Straf­tat und nicht mehr nur als Ord­nungs­wid­rig­keit. Im Fal­le eines Unfalls und/oder der Ver­let­zung von Men­schen war auch bereits bis­her nach der alten Geset­zes­la­ge schon eine Ver­ur­tei­lung bei­spiels­wei­se wegen Stra­ßen­ver­kehrs­ge­fähr­dung möglich.

Ziel der Bun­des­re­gie­rung ist es nun­mehr jedoch, bereits die Teil­nah­me an einem ille­ga­len Auto­rennen unter Stra­fe zu stellen.

In die­sem Zusam­men­hang wird der Straf­tat­be­stand der Ver­an­stal­tung von und der Teil­nah­me an ver­bo­te­nen Stra­ßen­ren­nen als neu­er § 315d im Straf­ge­setz­buch (StGB) eingeführt.

Wer § 315d Abs. 1 StGB ver­wirk­licht, muss mit einer Frei­heits­stra­fe von bis zu zwei Jah­ren oder mit einer Geld­stra­fe rechnen.

Nach Absatz 2 des § 315d StGB erhöht sich das Straf­maß auf bis zu fünf Jah­re, wenn der jewei­li­ge Renn­teil­neh­mer Leib und Leben eines Men­schen oder Sachen von bedeu­ten­dem Wert gefähr­det. Wer bei einem Stra­ßen­ren­nen einen Men­schen tötet, schwer ver­letzt oder eine grö­ße­re Anzahl von Men­schen ver­letzt, wird bis zu zehn Jah­re Frei­heits­stra­fe bekom­men können.

Die soge­nann­ten Allein­ra­ser, die beson­ders gefähr­lich und eigen­süch­tig oder gleich­gül­tig han­deln, um die höchst­mög­li­che Geschwin­dig­keit ihres Fahr­zeugs in Abhän­gig­keit von den Ver­kehrs­ver­hält­nis­sen aus­zu­tes­ten, wer­den eben­falls von der neu­en Rege­lung erfasst.

All­ge­mei­ne Geschwin­dig­keits­über­schrei­tun­gen gel­ten nach wie vor wei­ter­hin als blo­ße Ord­nungs­wid­rig­keit. Zudem kann in allen Fäl­len des neu­en § 315d StGB die Fahr­erlaub­nis ent- und das Fahr­zeug ein­ge­zo­gen werden.

Andre­as Tho­m­al­la
Rechts­an­walt | Augsburg