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Justizministerkonferenz 2018 — Punktehandel soll stärker bekämpft werden

16 Jun 2018 | Alle Kategorien, Strafrecht - Strafverteidigung, Verkehrsrecht

Die Lan­des­jus­tiz­mi­nis­ter wol­len ein­heit­lich dem soge­nann­ten Punk­te­han­del bei Ver­kehrs­ver­stö­ßen ent­ge­gen­wir­ken. Auf der Jus­tiz­mi­nis­ter­kon­fe­renz am 06.06. und 07.06.2018 in Eisen­ach unter­stütz­ten die Res­sort­chefs geschlos­sen einen Antrag Baden-Würt­tem­bergs, dies künf­tig stär­ker zu sank­tio­nie­ren. In die­sem Zusam­men­hang wur­de das Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­ri­um auf­ge­for­dert, einen ent­spre­chen­den Gesetz­ent­wurf vorzulegen.

Bezüg­lich des Punk­te­han­dels ver­hält es sich der­zeit wie folgt: Auf Blit­zer­auf­nah­men lässt sich die Per­son, die die Ver­kehrs­ord­nungs­wid­rig­keit began­gen hat, oft­mals nicht ein­deu­tig iden­ti­fi­zie­ren. Dies gilt umso mehr, wenn sich zwei Per­so­nen, die dafür in Betracht zu zie­hen sind, ähneln. Es feh­len daher an sich exak­te Beweise.

Die­se Lücke wird der­zeit von den soge­nann­ten Punk­te­händ­lern mehr oder weni­ger aus­ge­nutzt. Im Inter­net bie­ten Agen­tu­ren ganz offen ent­spre­chen­de Diens­te an. Sie ver­mit­teln Per­so­nen, die für Geld einen Ver­kehrs­ver­stoß und die damit ein­her­ge­hen­den Punk­te auf sich neh­men. Der eigent­li­che Sün­der kann sich — laut Wer­bung der Agen­tu­ren — also freikaufen.

Doch wie ver­hält es sich mit der Lega­li­tät die­ser Vorgehensweise?

Gemäß der aktu­el­len Recht­spre­chung besteht der­zeit wohl eine Geset­zes­lü­cke, da der Punk­te­han­del in bestimm­ten Kon­stel­la­tio­nen nicht sank­tio­niert wer­den kann. Es kön­ne näm­lich die Ord­nungs­wid­rig­keit eines ande­ren auf sich genom­men wer­den. Genau das tun die ver­mit­tel­ten Per­so­nen. Der wah­re Ver­kehrs­sün­der wie­der­um hat nicht die Pflicht, sich zu mel­den. Dem­nach haben nach die­ser Auf­fas­sung bei­de nichts zu befürchten.

Die­se Ansicht ist jedoch recht­lich umstrit­ten. Das Kraft­fahrt-Bun­des­amt meint dazu, dass die betei­lig­ten Per­so­nen eine gemein­schaft­li­che mit­tel­ba­re Falsch­be­ur­kun­dung bege­hen wür­den, was im Ergeb­nis straf­bar wäre. Auch der ADAC hält den Punk­te­han­del für ille­gal und gibt zu beden­ken, dass bei Auf­klä­rung des Sach­ver­hal­tes mit einer nicht uner­heb­li­chen Geld­stra­fe zu rech­nen sei.

Nach der aktu­el­len Rechts­la­ge hat­te bis­her nur die ver­mit­teln­de Agen­tur in straf­recht­li­cher Hin­sicht nichts zu befürch­ten. Es bleibt nun abzu­war­ten, wie sich die gesetz­li­che Lage dies­be­züg­lich zeit­nah ent­wi­ckeln wird.

Andre­as Tho­m­al­la
Rechts­an­walt | Augsburg