Mit Urteil vom 28.11.2019 hat das Landgericht Hannover einen Fußballer für ein grobes Foul in einem Fußballspiel in der vierten Kreisklasse aufgrund gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von insgesamt 4.800,- Euro verurteilt. Durch das Foul hatte der Fußballer seinem Gegenspieler das Schien- und Wadenbein gebrochen. Der Angeklagte war in erster Instanz vor dem Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung in einem minderschweren Fall zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu je 15,- Euro verurteilt worden. Gegen dieses Urteil hatten sowohl der Angeklagte bzw. dessen Verteidiger als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.
Das brutale Foul ereignete sich bereits am 25.11.2018. In der 80. Minute grätschte der damals 24-jährige Angeklagte dem Spieler der angreifenden Mannschaft auf Höhe der Mittellinie seitlich versetzt von hinten in die Beine. Er erwischt ihn mit gestrecktem Bein und offener Sohle am Unterschenkel des Standbeins. Aufgrund der Frakturen am Schien- und Wadenbein musste der Geschädigte mehrfach operiert werden und war insgesamt acht Wochen arbeitsunfähig krankgeschrieben.
Der Richter in erster Instanz hatte bei seinem Urteil im Mai 2019 argumentiert, dass ein Fußballplatz kein rechtsfreier Raum sein könne. Er war letzten Endes zu dem Schluss gekommen, dass der Angeklagte frustriert gewesen sei und bei der Grätsche eine schwere Verletzung billigend in Kauf genommen habe. Der Verteidiger des Angeklagten sah dies anders und forderte auch in zweiter Instanz einen Freispruch für seinen Mandanten, weil dieser das bedauerliche Foul nicht mit Absicht begangen habe.
Ursprünglich wollte die zuständige Richterin am Landgericht das Verfahren bereits Anfang November 2019 gegen die Zahlung einer Geldauflage einstellen. Die Staatsanwaltschaft stimmte dieser Vorgehensweise jedoch nicht zu, wurde von deren Seite doch bereits in erster Instanz vor dem Amtsgericht eine Freiheitsstrafe in Höhe von sechs Monaten auf Bewährung sowie zusätzlich eine Geldauflage in Höhe von 5.000,- Euro gefordert.
Zur Aufklärung des Sachverhalts stand nun in der zweiten Instanz auch die Frage im Raum, wie weit der Ball tatsächlich vom Geschädigten entfernt war, als der Angeklagte zur Grätsche ansetzte. Es ging dabei darum, ob der Angeklagte noch die Chance hatte, an den Ball zu kommen. Der damals erst 17-jährige Schiedsrichter sprach bei seiner Aussage vor dem Landgericht zwar vom schlimmsten Foul, dass er in seiner jungen Laufbahn gesehen habe. Dabei sagte er jedoch auch, dass der Angeklagte durchaus die Chance gehabt habe, den Ball zu spielen.
In seiner abschließenden Bewertung gelangte das Landgericht Hannover in Bezug auf das Foulspiel nun ebenfalls zu dem Ergebnis, dass damit der Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung in einem minderschweren Fall verwirklicht wurde. Es verurteilte den Mann sodann zu einer — im Vergleich zu der in erster Instanz ausgesprochenen Strafe — höheren Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen je 40,- Euro.
Andreas Thomalla
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Strafrecht
Augsburg