Amtsrichter wegen Rechts­beu­gung vor Gericht

1 Jun 2019 | Alle Kategorien, Strafrecht - Strafverteidigung, Verkehrsrecht

Über 800 Auto­fah­rer konn­ten sich im Zeit­raum zwi­schen 2013 und 2016 dar­über freu­en, dass die von ihnen began­ge­nen Ord­nungs­wid­rig­kei­ten ver­jährt sind. Ein pen­sio­nier­ter Amts­rich­ter steht des­halb nun wegen des Vor­wurfs der Rechts­beu­gung vor Gericht.

Das Land­ge­richt Ros­tock muss dabei der Fra­ge nach­ge­hen, ob der ange­klag­te Rich­ter die Ver­kehrs­de­lik­te bis zu deren Ver­jäh­rung hat lie­gen las­sen. Ein ehe­ma­li­ger Rich­ter­kol­le­ge hat bereits als Zeu­ge aus­ge­sagt, dass es am zustän­di­gen Amts­ge­richt Güs­trow all­ge­mein bekannt gewe­sen sei, dass der ange­klag­te Rich­ter sich nicht in der Lage sah, das von ihm ver­lang­te Arbeits­pen­sum zu schaffen.

Die Staats­an­walt­schaft wirft dem 57-jäh­ri­gen Ange­klag­ten vor, ins­ge­samt 816 Ord­nungs­wid­rig­kei­ten so lan­ge nicht bear­bei­tet zu haben, bis er sie wegen des Ein­tritts der Ver­jäh­rung ohne grö­ße­ren Auf­wand ein­stel­len konnte.

Der Zeu­ge führ­te dabei wei­ter aus, dass in Bezug auf den ange­klag­ten Kol­le­gen der Ein­druck ent­stan­den sei, dass die­ser Ver­fah­ren aus den Rechts­be­rei­chen wie Straf­recht oder Fami­li­en­recht “nicht so rich­tig konnte”.

Nach Auf­fas­sung des Zeu­gen, der unter ande­rem selbst Buß­geld­ver­fah­ren wegen Ver­kehrs­ord­nungs­wid­rig­kei­ten bear­bei­tet hat, war das übli­che jähr­li­che Pen­sum eines Buß­geld-Rich­ters in Höhe von ca. 1.400 Ver­fah­ren durch­aus schaff­bar. Der Zeu­ge war im Rah­men sei­ner Aus­sa­ge abschlie­ßend der Mei­nung, dass der ange­klag­te Kol­le­ge nicht faul gewe­sen sei, “er habe ein­fach nicht ver­stan­den, war­um wir der Mei­nung waren, dass er das schaf­fen muss.”

Durch das Land­ge­richt Ros­tock wur­de in der Zwi­schen­zeit ein psych­ia­tri­scher Gut­ach­ter beauf­tragt, der nun­mehr fest­stel­len soll, ob der Ange­klag­te schuld­fä­hig ist. Mit einem Urteil ist vor­aus­sicht­lich erst im Herbst 2019 zu rechnen.

Andre­as Tho­m­al­la
Rechts­an­walt | Fach­an­walt für Straf­recht
Augs­burg