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Abschaffung des Majestätsbeleidigungs-Paragrafen zum 01.01.2018

22 Dez 2017 | Alle Kategorien, Strafrecht - Strafverteidigung

Zum 01.01.2018 wird der soge­nann­te Majes­täts­be­lei­di­gungs-Para­graf abge­schafft. § 103 StGB regel­te bis­her die Belei­di­gung von Orga­nen und Ver­tre­tern aus­län­di­scher Staaten.

In den kurz­fris­ti­gen Mit­tel­punkt der öffent­li­chen Dis­kus­si­on geriet die Rege­lung des § 103 StGB im Früh­jahr 2016 auf­grund eines “Schmäh­ge­dich­tes” des Sati­ri­kers Jan Böh­mer­mann über den tür­ki­schen Prä­si­den­ten Erdo­gan. In der Fol­ge wur­de viel­fach die Reform der Straf­ta­ten gegen aus­län­di­sche Staa­ten gefordert.

Die Staats­an­walt­schaft Mainz stell­te das Ermitt­lungs­ver­fah­ren gegen Böh­mer­mann wegen des Ver­dachts der Belei­di­gung des tür­ki­schen Staats­ober­haup­tes Erdo­gan letz­ten Endes nach § 170 Abs. 2 StPO ein.

Nach der aktu­el­len Auf­fas­sung der Bun­des­re­gie­rung rei­chen für den Schutz der Ehre von Orga­nen und Ver­tre­tern aus­län­di­scher Staa­ten die Straf­tat­be­stän­de der Belei­di­gungs­de­lik­te gemäß §§ 185 ff. StGB aus. Die Vor­stel­lung, dass Reprä­sen­tan­ten eines aus­län­di­schen Staa­tes einen dar­über hin­aus­ge­hen­den Schutz der Ehre benö­ti­gen, ist nicht mehr zeit­ge­mäß. Ins­be­son­de­re bedarf es zum Schutz von Orga­nen und Ver­tre­tern aus­län­di­scher Staa­ten nicht eines – im Ver­gleich zu den Belei­di­gungs­de­lik­ten – erhöh­ten Straf­rah­mens. § 103 StGB ist somit ent­behr­lich und wird zum 01.01.2018 auf­ge­ho­ben werden.

Andre­as Tho­m­al­la
Rechts­an­walt | Augsburg