Zum 01.01.2018 wird der sogenannte Majestätsbeleidigungs-Paragraf abgeschafft. § 103 StGB regelte bisher die Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten.
In den kurzfristigen Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion geriet die Regelung des § 103 StGB im Frühjahr 2016 aufgrund eines “Schmähgedichtes” des Satirikers Jan Böhmermann über den türkischen Präsidenten Erdogan. In der Folge wurde vielfach die Reform der Straftaten gegen ausländische Staaten gefordert.
Die Staatsanwaltschaft Mainz stellte das Ermittlungsverfahren gegen Böhmermann wegen des Verdachts der Beleidigung des türkischen Staatsoberhauptes Erdogan letzten Endes nach § 170 Abs. 2 StPO ein.
Nach der aktuellen Auffassung der Bundesregierung reichen für den Schutz der Ehre von Organen und Vertretern ausländischer Staaten die Straftatbestände der Beleidigungsdelikte gemäß §§ 185 ff. StGB aus. Die Vorstellung, dass Repräsentanten eines ausländischen Staates einen darüber hinausgehenden Schutz der Ehre benötigen, ist nicht mehr zeitgemäß. Insbesondere bedarf es zum Schutz von Organen und Vertretern ausländischer Staaten nicht eines – im Vergleich zu den Beleidigungsdelikten – erhöhten Strafrahmens. § 103 StGB ist somit entbehrlich und wird zum 01.01.2018 aufgehoben werden.
Andreas Thomalla
Rechtsanwalt | Augsburg